Zinsen
Bei Schuldnerverzug und Festhalten am Vertrag durch den Gläuubiger hat der Schuldner (auch ohne) Verschulden die vertraglich vereinbarten oder mangels Vereinbarung die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu leisten, wobei es aber drei Besonderheiten gibt: 1. Zinsen können grundsätzlich nur insoweit verlangt werden, als sie nicht das Kapital übersteigen (Ausnahme bei Geldforderungen gegen Unternehmer);
2. Können grundsätzlich auch keine Zinseszinsen verlangt werden ;
3. liegen die Zinsen im unternehmerischen Bereich 8% über den Basiszinssatz.