Wucher

Wucher

Hat jemand den Leichtsinn, die Zwangslage, Verstandesschwäche oder Gemütsaufregung einer anderen Person dadurch ausgenützt, dass er ihr eine Leistung verkauft, deren Leistung zur eigenen Leistung in auffallenden Missverhältnis steht, ist der Vertrag nichtig und kann rückgängig gemacht werden.
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zuletzt aktualisiert: 20.03.2010
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Autor(en): rechteinfach

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