Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz bestimmt, dass wenn mehrere Personen Miteigentümer einer Liegenschaft sind, so können sie untereinander vereinbaren und in das Grundbuch eintragen, dass jedem Miteigentümer ein seinem Grundanteil entsprechender Anteil der Wohnfläche des Hauses zur ausschließlichen Benützung zustehen soll.