Vorvertrag
Verabredung, die zum Abschluss des Hauptvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet; auf Abschluss des Hauptvertrages kann nur innerhalb eines Jahres ab diesem Zeitpunkt und nur dann geklagt werden, wenn sich nicht die Umstände in einer Art und Weise verändert haben, dass der Vertragszweck vereitelt wird.