Vertrauensschaden
Schaden, den ein anderer erleidet, weil er auf das Zustandekommen des Vertrags
vertraut hat, der jedoch tatsächlich nicht wirksam zu Stande gekommen ist.
Wer einen dafür zu entschädigen hat, dass dieser unrichtig auf die Gültigkeit einer
abgegebenen Erklärung oder auf auf das Zustandekommen eines Vertrages vertraut hat, muss den anderen so stellen
wie er ohne das Vertrauen stünde.
Typische Vertrauensschäden sind nutzlose Aufwendungen für die Vorbereitung oder Abwicklung eines nicht zustande gekommenen
Vertrages, wie Kosten und Spesen für die Vertragserrichtung, die für die Vertragsverhandlung
aufgelaufenen Reisekosten und sonstige Auslagen oder Kosten der Vorbereitung der eigenen Leistung.
Zum Vertrauensschaden zählen aber auch Nachteile wegen Versäumung anderer Abschlussgelegenheiten.