Vergleich

Vergleich

Vertrag durch den streitige oder zweifelhafte Rechte durch beiderseitiges Nachgeben festgelegt werden. Kann nicht über Unvergleichbares (zB Gültigkeit einer Ehe) geschlossen werden und bezieht sich nicht auf Rechte, die verheimlicht worden sind oder an welche die Parteien nicht denken konnten.
Lexikonübersicht
     176
     Einträge


Artikel einsenden



Dieser Artikel:
zuletzt aktualisiert: 19.03.2010
Aufrufe gesamt: 201
Autor(en): rechteinfach

siehe auch: