Die Testierfreiheit bedeutet die Möglichkeit des Erblassers (verstorbene natürliche Person), auch nach seinem Tod, über sein Vermögen verfügen zu k?nnen; zB in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags. Damit folgt die Testierfreiheit dem Prinzip der Privatautonomie.
Die Testierfreiheit steht damit im Gegensatz zur Familienerbfolge und wird im ?sterreichischen Recht durch das Pflichteilsrecht begrenzt.