Testament
Das Testament verdrängt die gesetzliche Erbfolge. Es handelt sich dabei um eine letztwillige Verfügung, die eine Erbseinsetzung enthält.
Testamentsänderung: Der Erblasser kann ein Testament jederzeit ändern oder widerrufen, selbst dann, wenn er in der letztwilligen Verfügung auf den Widerruf verzichtet oder erklärt hat, dass jede spätere Anordnung ungültig sei.