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Subsidariatät
Subsidariatät
Mit
Subsidiarität
ist gemeint, dass eine oder mehrere Rechtsnormen primär anwendbar sind. Die subsidiären Normen aber im Falle einer Nichtregelung durch die primären zur Anwendung gelangen.
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zuletzt aktualisiert: 13.03.2010
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Autor(en): rechteinfach
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