Subsidariatät

Subsidariatät

Mit Subsidiarität ist gemeint, dass eine oder mehrere Rechtsnormen primär anwendbar sind. Die subsidiären Normen aber im Falle einer Nichtregelung durch die primären zur Anwendung gelangen.
Lexikonübersicht
     176
     Einträge


Artikel einsenden



Dieser Artikel:
zuletzt aktualisiert: 13.03.2010
Aufrufe gesamt: 195
Autor(en): rechteinfach

siehe auch: