Streitgenossenschaft

Streitgenossenschaft

Eine Streitgenossenschaft liegt vor, wenn in einem Rechtsstreit mehrere Personen klagen oder geklagt werden. Treten mehrere Personen in der Klägerrolle auf, spricht man von aktiver Streitgenossenschaft, bei mehreren Personen auf Beklagtenseite von passiver Streitgenossenschaft.
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zuletzt aktualisiert: 20.03.2010
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Autor(en): rechteinfach

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