Schöffengericht
Ein Schöffengericht besteht aus 2 Berufs- und 2 Laienrichtern (Schöffen).
Das Schöffengericht entscheidet grundsätzlich über Delikte, welche mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind und nicht den Geschorenengerichten zugewiesen ist.
Sollte Stimmengleichheit herrschen, entscheidet die Stimme des vorsitzenden Berufsrichters.