Rechtspfleger
Rechtspfleger sind besonders ausgebildete und geprüfte Gerichtsbeamte mit Matura, denen zur Entlastung der Richter bestimmte einfachere Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz überlassen sind (Art 87a B-VG).
Besonders im Verfahren außer Streitsachen (im Verlassenschaftsverfahren, in Pflegschafts- und Grundbuchsachen spielen Rechtspfleger eine bedeutende Rolle.)