qualifizierte Schriftform
Die Schriftform lässt sich in
einfache Schriftform und
qualifizierte Schriftform unterteilen.
Unter
einfache Schriftform versteht man einfach die eigenhändige Unterschrift.
Die
qualifizierte Schriftform verlangt neben der eigenhändige Unterschrift noch weitere Merkmale, die identifizieren und perfektionieren sollen.
Die
qualifizierte Schriftform verlangt zB der
§ 578 ABGB. Es wird neben der eingenhändigen Unterschrift zusätzlich verlangt, dass das Testament auch eigenhändig geschrieben ist.
... eigenhändig schreiben, und eigenhändig mit seinem Nahmen unterfertigen.