Probezeit Strafrecht

Probezeit Strafrecht

Das Strafrecht kennt unterschiedliche Formen der Probezeit. So gelten beispielsweise für die Probezeit bei einer bedingten Entlassung die §§ 48 ff StGB. Die Normen für die Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe finden sich hingegen in der StPO (§§ 203 ff).

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zuletzt aktualisiert: 17.06.2011
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Autor(en): rechteinfach

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