Privatautonomie
Privatautonomie ist die Möglichkeit, seine Rechtsbeziehungen selbstständig und nach seinem eigenen, freien Willen zu gestalten.
Beispiel: Franz entscheidet sich völlig frei, ob er sein neues Auto beim Händer A oder beim Händer B kauft.
Gleiches gilt umgekehrt. Der Händer A kann ebenfalls völlig frei wählen, ob er Franz ein Auto verkaufen will.
Es kann sich also jede/r grundsätzlich entscheiden
1. ob,
2. mit wem,
3. was,
er/sie einen Vertrag schließt.
Auspägungen der
Privatautonomie sind die
Abschlussfreiheit und die
Inhaltsfreiheit.