Obsorge
Obsorge ist das personenrechtliche Aufsichts- und Betreuungsverhältnis gegenüber minderjährigen Kindern.
Die Obsorge besteht aus vier Teilbereichen, nämlich aus Pflege, Erziehung, Verwaltung des Kindesvermögens und gesetzlicher Vertretung.
Alle Bereiche stehen unter dem obersten Leitgedanken des Kindeswohles.
Ab Kindesgeburt sind kraft Gesetz obsorgebetraut die ehelichen Kinder gemeinsam bzw. die uneheliche Mutter allein.
Bei unehelichen Kindern kann gemeinsame Obsorge der Eltern nur im Wege einer gerichtlich genehmigungsbedürftigen Vereinbarung der Eltern erzielt werden.