nova reperta
Sind entscheidungserhebliche Tatsachen, die sich bereits vor Verhandlungsschluss ereignet haben, aber für die Partei ohne ihr Verschulden unbekannt oder unbenützbar waren, so dass sie nicht zum Gegenstand einer Beweisaufnahme werden konnte
Wegen des Neuerungsverbots können sie auch nicht im Berufungsverfahren nachgeholt werden. Unter bestimmten Umständen können sie im Wege der Wiederaufnahmeklage geltend gemacht werden.