nova producta
Sind anspruchsändernde (meist aufhebende oder hemmende) Tatsachen, die sich erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ereignen. Sie können wegen des Neuerungsverbots im laufenden Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden, haben daher auf die Entscheidung keinen Einfluss.
Beispiele: Zahlung, Aufrechnung, Erlass, Stundung oder Vergleich nach Verhandlungsschluss.
Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistung hilft die Neuerungsklage, während des Exekutionsverfahren die Oppositionsklage