Notwehr

Notwehr

Notwehr: Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Rechtsgüter. Handelt der Schädiger in Notwehr, fehlt seiner schädigenden Handlung die Rechtswidrigkeit und er wird nicht ersatzpflichtig.
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zuletzt aktualisiert: 19.03.2010
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Autor(en): rechteinfach

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