Niederlassungsbewilligung
Die Niederlassungsbewilligung ist jene Aufenthaltsgenehmigung, die Drittstaatsangehörigen erteilt wird, die sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhalten. Niederlassung ist der tatsächliche oder zukünftig beabsichtigte Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Begründung eines dauerhaften Wohnsitzes
(Mittelpunkt der Lebensinteresses), im Gegensatz zum bloß temporären Aufenthalt für den eine
Aufenthaltsbewilligung bzw. ein Visa zu erteilen ist. Niederlassungsbewilligungen unterliegen grundsätzlich der Quotenpflicht und werden stets befristet mit folgenden Zwecken erteilt: Schlüsselkraft, ausgenommen Erwerbstätigkeit, unbeschränkt, beschränkt, Angehöriger.