Nebenintervention
Nebenintervention ist der Beitritt eines Dritten, der sich ohne selbst Partei zu sein, an einem zwischen anderen Parteien anhängigen Rechtsstreit zur Unterstützung einer Partei (Hauptpartei) beteiligt, an deren Obsiegen er ein rechtliches Interesse hat.
Mit Zustimmung beider Prozessparteien kann der Nebenintervenient auch an Stelle desjenigen, dem er beigetreten ist, in den Rechtsstreit als Partei eintreten (§ 19 Abs 2 ZPO)