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Nachlass
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Alle Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen, wenn diese nicht bloß in persönlichen Verhältnissen begründet sind. Nach hM ist der Nachlass vom Erbfall bis zur Einantwortung eine juristische Person.
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zuletzt aktualisiert: 19.03.2010
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Autor(en): rechteinfach
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