Das Nachbarrecht ist in Österreich vorallem in den §§ 364-364b ABGB geregelt.
Parktisch überaus bedeutsam ist dabei das Problem der Einwirkung auf ein Grundstück von außen, der Immissionen.
Lärm, Geruch, Abwasser, Pflanzen aller Art und Gase können beispielsweise Immissionen sein. Diese Liste ist keineswegs vollständig.
Siehe:
§§ 364-364b ABGB
Nachbarschaftsrecht