Leasing

Leasing

Vertrag, der dem Leasingnehmer die Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung an einem Gut des Leasinggebers gegen Entgelt einräumt; Finanzierungscharakter oder Mietcharakter kann im Vordergrund stehen.
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zuletzt aktualisiert: 05.04.2010
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Autor(en): rechteinfach

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