Kostenvoranschlag
Aufstellung der voraussichtlichen Kosten eines Werks;
überschreitet der Werklohn einen Kostenvoranschlag beträchtlich und wurde das nicht angezeigt, geht dies zu Lasten des Werkunternehmers;
geringfügige Überschreitungen muss der Werkbesteller hinnehmen; bei Verbraucherverträgen ist der Kostenvoranschlag im Zweifel verbindlich und nur entgeltlich, wenn vorher darauf hingewiesen wurde.