Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreiung
KLeinunternehmen sind unecht umsatzsteuerbefreit: Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen, dürfen aber von ihren Abgaben keine Vorsteuer abziehen.
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben und die Umsatzgrenze von € 30.000,-- jährlich nicht überschreiten.
Es kommt auf den Gesamtumsatz eines Jahres an. Wenn Sie verschiedene unternehmerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Gewerbebetrieb, Vermietung und Land- und Forstwirtschaft) sind die Umsätze zusammenzurechnen.