Ersitzung

Ersitzung

Eigentumserwerb durch qualifizierten Besitz während bestimmter Zeit. Es wird zwischen eigentlicher und uneigentlicher Ersitzung unterschieden: Die eigentliche Ersitzung erfordert rechtmäßigen, echten und redlichen Besitz über drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Diese ist vor allem beim Erwerb vom Nichteigentümer bedeutsam wenn ein Gutglaubenserwerb nicht zum Tragen kommt. Uneigentliche Ersitzung verlangt demgegenüber keine Rechtmäßigkeit, jedoch auch bei beweglichen Sachen den Ablauf von 30 Jahre.
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zuletzt aktualisiert: 19.03.2010
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Autor(en): rechteinfach

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