Erbteilungsklage
Die Miteigentümer der Nachlassgegenstände können die Erben durch gerichtliches oder außergerichtliches Erbteilungsübereinkommen aufheben. Sofern sich die Erben nicht einigen kann ein Miterbe die Erbteilungsklage erheben. Der Erblasser hat die Möglichkeit einer Erbteilungsklage vorbeugen, indem er für den Erben verbindliche Teilungsanordnungen trifft.