Ehescheidung

Ehescheidung

Ehescheidung ist die gerichtliche Eheauflösung ab Rechtskraft der Entscheidung für die Zukunft (ex nunc), die entweder auf Grund des Einvernehmens der Gatten (einvernehmliche Scheidung) oder wegen Funktionsfehler, sog. Scheidungsgründen, ausgesprochen wird. (streitige Scheidung).
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zuletzt aktualisiert: 20.03.2010
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Autor(en): rechteinfach

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