Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-Familienangehöriger"

Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-Familienangehöriger"

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-Familienangehöriger" wird Familienangehörigen von österreichischen Staatsbürgern nach fünfjähriger Niederlassung erteilt.
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zuletzt aktualisiert: 12.04.2010
Aufrufe gesamt: 690
Autor(en): rechteinfach

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