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Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-Familienangehöriger"
Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-Familienangehöriger"
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-Familienangehöriger" wird Familienangehörigen von österreichischen Staatsbürgern nach fünfjähriger Niederlassung erteilt.
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zuletzt aktualisiert: 12.04.2010
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Autor(en): rechteinfach
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