Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG"

Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG"

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" kann Inhabern einer Niederlassungsbewilligung nach fünfjähriger Niederlassung ausgestellt werden. Diese Aufenthaltsgenehmigung berecht den Inhaber zum unbefrsiteten und unbeschränkten Aufenthalt in Österreich und auch zur Niederlassung in anderen EU-Staaten.
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zuletzt aktualisiert: 12.04.2010
Aufrufe gesamt: 757
Autor(en): rechteinfach

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