Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG"
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" kann Inhabern einer Niederlassungsbewilligung nach fünfjähriger Niederlassung ausgestellt werden. Diese Aufenthaltsgenehmigung berecht den Inhaber zum unbefrsiteten und unbeschränkten Aufenthalt in Österreich und auch zur Niederlassung in anderen EU-Staaten.