Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Ein Aufenthaltstitel ist die Genehmigung, die einem Drittstaatsangehörigen (dh Nicht-EWR-Bürger) das Recht zum Aufenthalt in Österreich einräumt. Aufenthaltstitel wird im Fremdenrecht als Überbegriff für die verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen verwendet. EWR-Bürger bzw. Schweizer Bürger kommt das Recht auf Aufenthalt und Niederlassung bereits auf der Grundlage EU-rechtlicher Vorschriften zu. EWR-Bürger müssen ihren Aufenthalt sofern sie länger als 3 Monate in Österreich aufhältig sind lediglich den Aufenthaltsbehörden anzeigen.
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zuletzt aktualisiert: 12.04.2010
Aufrufe gesamt: 632
Autor(en): rechteinfach

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