Aufenthaltstitel
Ein Aufenthaltstitel ist die Genehmigung, die einem Drittstaatsangehörigen (dh Nicht-EWR-Bürger)
das Recht zum Aufenthalt in Österreich einräumt. Aufenthaltstitel wird im Fremdenrecht als Überbegriff für die verschiedenen Arten von
Aufenthaltsgenehmigungen verwendet.
EWR-Bürger bzw. Schweizer Bürger kommt das Recht auf Aufenthalt und Niederlassung bereits auf der
Grundlage EU-rechtlicher Vorschriften zu. EWR-Bürger müssen ihren Aufenthalt sofern sie länger als 3 Monate in Österreich aufhältig sind lediglich den Aufenthaltsbehörden anzeigen.