Anzeigepflicht

Anzeigepflicht

Behörden sind verpflichtet, strafbare Handlungen die ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangen, anzuzeigen.

Eine Ausnahme kann aber gemacht werden, wenn durch die Anzeige die amtliche Tätigkeit beeinträchtigt würde, etwa weil die Anzeige ein Vertrauensverhältnis stört.

Die Anzeigepflicht ist im § 78 StPO geregelt.
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zuletzt aktualisiert: 06.04.2010
Aufrufe gesamt: 609
Autor(en): rechteinfach

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