Ablöseverbot

Ablöseverbot

Bestimmt die Unwirksamkeit von Versprechungen des neuen Mieters, dem früheren Mieter für Aufgabe des Mietgegenstandes eine Leistung zu erbringen. Gesetzwidrige Zahlungen können bis zu einer Frist von 10 Jahren zurückgefordert werden. (§ 27 MRG)
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zuletzt aktualisiert: 19.03.2010
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Autor(en): rechteinfach

siehe auch:
Mietrechtsgesetz