Abgeltungsanspruch
Abgeltungsanspruch ist ein Begriff aus dem
Familienrecht. Er bezeichnet den Anspruch des Ehegatten auf eine
angemessene Abgeltung.
Geregelt ist dieser im
§ 98 ABGB.
§ 98. Wirkt ein Ehegatte im Erwerb des anderen mit, so hat er Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Art und Dauer der Leistungen; die gesamten Lebensverhältnisse der Ehegatten, besonders auch die gewährten Unterhaltsleistungen, sind angemessen zu berücksichtigen.